
Versicherungsleistung/ Abrechnung
Wir sind Partner der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Welche Möglichkeit besteht zur Abrechnung mit der Versicherung?
Zum einen über die:
Hausratversicherung:
Meist betrifft es den Fall, wenn z.B. der Schlauch der Waschmaschine oder der Spühlmaschine undicht geworden ist Diese Option trifft zu für eine Schadensursache im Bereich eines Mieters, also für Privatpersonen.
Gebäudeversicherung:
Dies ist der Fall, wenn Schäden durch fest mit dem Bauwerk verbundene Systeme wie z.B. ein undichtes Dach oder defekte Wasserleitung entstanden sind.
Sprechen Sie uns an! Wir kümmern uns darum!
Wir für Sie


